Eine Eigentumswohnung in Bad Cannstatt wurde vom Sohn des Eigentümers auf einem Onlineportal zunächst mit 98 m² angegeben. Noch vor dem Kaufvertragsabschluss korrigierte der Beklagte die Wohnungsgröße auf »ca. 89 m²«. Die tatsächlich nur 78,2 m² große Wohnung wurde schließlich zu einem Kaufpreis von 250.000 Euro an die Kläger […]