Aufwand und Ergebnis müssen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Daher kann die Anschaffung von Hard- und Software bei Kleinunternehmern ausschließlich zu Steuerzwecken durchaus in wirtschaftlich nicht sinnvoller Relation zu den erzielten Einkünften stehen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat daher im Oktober 2016 auch ganz klar entschieden, dass es einem selbständigen […]
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