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Kleingärten bieten Erholung aber auch erhebliches Streitpotential

kleingartenrecht

Mittlerweile hat der Winter Einzug in Deutschland gehalten. Dementsprechend ruhig geht es in den sogenannten Kleingartenkolonien zu. Dicke Schneeteppiche hüllen die Anlagen in eisiges Schweigen. Nichts deutet mehr auf die hitzigen Wortgefechte und Streitereien im Sommer. Ja, Kleingärten bieten meistens viel Natur, Ruhe und Erholung. Mancher Pächter unterschätzt allerdings das Konfliktpotential, welches in der Vereinssatzung und Kleingartenverordnung lauert. Schlussendlich hat der Pächter eben nicht nur Rechte, sondern mit dem unterschriebenen Pachtvertrag auch eine Vielzahl an Pflichten.

Viele Verpächter gehen relativ gelassen vor und überwachen die Einhaltung der Regeln nicht penibel, um den Frieden der Kleingartenanlage nicht unnötig zu stören. Bei einem daran hingegen kommt es auf jeden Millimeter Rasen und Heckenhöhe an, um nur mal ein Beispiel zu nennen. Konfliktpotential bietet aber auch die Bebauung, Gemeinschaftsarbeit, Verwendungszweck, Pflegezustand, usw.

Mehr Informationen zum Kleingartenrecht und Pachtrecht finden Sie hier. Ansehen

Der nächste Frühling und Sommer kommt bestimmt, und dann sollte man bei Rechtsstreitigkeiten gerüstet sein. Ein Rechtsanwalt unterstützt Sie dabei zu Ihrem Recht zukommen, egal ob Pächter oder Verpächter.

Zuständiger Rechtsanwalt ist Harald Schremmer. Direkte Kontaktdaten

Bildquellen:
Kleingärten

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