Eine Regelung im Arbeitsvertrag, die besagt, dass der Geschäftsführer einer GmbH beim Erreichen eines Alters von 60 Jahren ordentlich gekündigt werden kann, verstößt nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Bedingung: Nach dem Ausscheiden muss der Person eine betriebliche Altersversorgung zusteht. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Juni […]
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