Das Oberlandesgericht Nürnberg hat im August 2017 entschieden, dass bei Unfallgegnern das Interesse an einem effektivem Rechtsschutz gegenüber dem Persönlichkeitsrecht überwiegt. Daher dürfen Aufzeichnungen von Kameras, die in Fahrtrichtung fest auf dem Armaturenbrett installiert sind (so genannte „Dashcam“) in einem Zivilprozess durchaus verwertet werden. Ständen andere zuverlässige Beweismittel nicht […]
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