Ausschlaggebend für die Umlage von Gartenpflegekosten ist nach Auffassung des Amtsgerichts Köln nicht die Frage, ob die Mieter die Gartenfläche nutzen können, sondern vielmehr, ob eine gepflegte gemeinschaftliche Gartenfläche das Wohnanwesen insgesamt verschönert und deshalb geeignet sei, die Wohn- und Lebensqualität der Anwohner zu verbessern. Und deshalb sei eine […]





