Das Kammergericht Berlin hat im April 2018 entschieden, dass die Formulierung „… für den Fall, dass ich heute verunglücke“ keine Bedingung für die Geltung des Testaments ist, sondern so lediglich der Anlass der Testaments-Erstellung mitgeteilt wird. Es bleiben aber im Einzelfall doch die Ausgangsfragen zu klären: Wann will der […]


