Eine Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe vom Mieter an den Vermieter vor dem eigentlichen Beendigungstermin des Mietvertrages kann nicht als Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages gesehen werden. Die Vereinbarung eines Mietaufhebungsvertrags ist nur dann anzunehmen, wenn aus bestimmten Umständen der Schluss gezogen werden kann, dass der Vermieter gleichzeitig seine Ansprüche gegen den Mieter abschließend […]




