Wer ohne Zustimmung des Eigentümers der Nachbarwohnung eine Terrasse errichtet, der hat damit rechnen, dass sie wieder entfernt werden muss. Und zwar dann, wenn man von dort aus in die Nachbarwohnung sehen kann. Kurz: Es bedarf vor dem Bau der Zustimmung des Eigentümers der Nachbarwohnung. Das entschied das Amtsgericht […]


