Das Kammergericht Berlin hat entschieden: Auch wenn der Miteigentumsanteil verkauft wird, können Mietverträge immer noch in gleicher Weise wie zuvor gelten – sprich, einer Kündigung müssen alle (auch ehemalige) Vermieter per Unterschrift zustimmen. Der Hauptgrund für diese Entscheidung liegt zweifellos vor allem darin begründet, dass die Anteile unter Eheleuten […]




