Ein vermutlich nicht ganz ungewöhnlicher Vorgang: Nachdem seine Ehefrau im April 2008 verstorben war, schlug der Ehemann die Erbschaft aus und machte zudem auch nicht seinen Pflichtteil-Anspruch geltend. Wenige Monate darauf verstarb auch der Ehemann. Alleinerbe wurde danach sein Sohn. Das Finanzamt besteuerte anschließend neben dem Nachlass des Vaters […]
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