Beim Ausparken – auch in einer Einbahnstraße – muss man als Autofahrer auch mit Radfahrern, Fußgängern oder Fahrzeugen mit Sonderrechten, die in entgegengesetzter Richtung der Einbahnstraße unterwegs sind, rechnen. Das geht klar aus dem Urteil des Oberlandesgericht Oldenburg vom April 2018 hervor. Im zugrunde liegenden Streitfall wollte ein Mann […]
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