Zum Vertragsrecht gehören sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen natürlichen Personen, Handelsunternehmen und Gesellschaften, die bestimmte Sachverhalte des täglichen Lebens versuchen, einvernehmlich zu regeln. Dabei kann es immer wieder zu Störungen bei der Abwicklung dieser vertraglichen Vereinbarungen kommen, deren Lösung z.B. im Kaufrecht, im Verbrauchsgüterkauf und sonstigen regelungsbedürftigen Sachverhalten der fundierten rechtlichen Beratung bedürfen.
Im Vertragsrecht ist also festgelegt, wie ein Vertrag zustande kommt, was für die Wirksamkeit relevant ist und wie er erlöschen kann. Besonders häufig ergeben sich Rechtsstreitigkeiten bei folgenden Vertragsarten
– Fitnessstudiovertrag kündigen
– Leasingvertrag
– Mobilfunkvertrag
– Rückgaberecht beim Kaufvertrag
– Preiserhöhung beim Stromanbieter
– Mangelbeseitigung laut Kaufvertrag
– Rechte und Pflichten für Privatverkäufer
– Mietvertrag
– Kreditvertrag
Hinweis: In Deutschland ist der oberste Grundsatz, dass Vertragsfreiheit gilt. Jeder kann vereinbaren, was er will, und mit wem er ein Vertragsverhältnis eingehen möchte. Zum Schutz von Verbrauchern, Minderjährigen, usw. ist dieses Recht allerdings teilweise eingeschränkt.
Benötigen sie zur Durchsetzung ihrer Rechte einen Rechtsanwalt, dann nehmen sie direkt Kontakt zur Kanzlei Dammeyer & Kollegen auf.