Nehmen Sie ausstehende Krankenversicherungsbeiträge als freiwillig Versicherter nicht auf die leichte Schulter. Vielleicht glauben Sie, dass Ihre Krankenkasse diese Forderungen als uneinbringlich abgeschrieben hat. Dies ist aber definitiv nicht so. Die Verjährungsfrist beträgt hier vier Jahre, und durch das zwischendurch regelmäßig von den Krankenversicherungsträgern eingeleitete Zwangsvollstreckungsverfahren wird diese Frist […]
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