Eine allein erziehende Mutter mit einem behinderten Kind sah sich nicht ernst genommen, und machte Voreingenommenheit des Richters bei einer Familiensache geltend. Grund war, dass der betroffene Amtsrichter die mündliche Verhandlung in ihrer Unterhaltssache auf den 11.11. um 11.11 Uhr festgelegt hatte. Sie lehnte diesen Richter ab, bekam aber […]
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