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Vorsicht auch bei Geldanlagen mit „Geld-zurück-Garantie“!

In Zeiten einer Finanzkrise gibt es sicherlich erfreulichere Post als die Briefe von Banken, Versicherungen und sonstigen Finanzdienstleistern. Auf den Inhalt dieser Briefe, in denen das Versagen dieser Dienstleister, soweit das Interesse der Kunden betroffen ist, mit den jeweils aktuellen Krisen entschuldigt wird, kann der Empfänger gut verzichten.

Anleger, bei deren Geldanlagen eine Einlagensicherung garantiert wird, sind sich wenigstens sicher, dass nach Ablauf der vereinbarten Zeit der eingezahlte Betrag zurückfließt. Aber diese Sicherheit ist trügerisch. Neuerdings verstecken die Finanzdienstleister zwischen Ihren Hiobsbotschaften nämlich wichtige Informationen, um sich mit besonders perfiden Methoden den Zugriff auf das Vermögen ihrer Kunden, also auch Ihr Vermögen, auf viele weitere Jahre zu sichern.

Am härtesten werden also umsichtige Kunden getroffen, die eine relativ sichere Geldanlage wählten, deren Rückzahlung zu einem Zeitpunkt garantiert war, an dem sie benötigt wurde.

Der Trick funktioniert folgendermaßen: Versteckt zwischen Unmengen an unwichtigem „Blabla“ und Werbung wird darauf hingewiesen, dass demnächst die Laufzeit Ihrer Geldanlage endet. Das wussten Sie im Zweifelsfall schon. Dann wird angekündigt, dass diese Geldanlage zwecks Optimierung mit einem neuen, ungemein erfolgversprechenden Produkt zusammengelegt wird. Diese Fusion führt dazu, dass das Ende Ihrer Geldanlage sich um Jahre verschiebt.

Dieser Trick ist deswegen legal, weil Sie dabei auf Ihr gesetzliches Kündigungsrecht hingewiesen werden. Nur wenn Ihnen für mehrere Wochen ein Kündigungsrecht eingeräumt wird, sind solche „Verschmelzungen“ von Finanzprodukten zulässig und damit wirksam.  Allerdings können Finanzdienstleister solche Angebote, bei denen Schweigen als Annahmeerklärung ausreicht, jederzeit während der Laufzeit machen. Und da  die Finanzdienstleister in der Regel beweisen können, dass Sie angeschrieben wurden, wurden  Klagen auf Rückzahlung solcher unbewusster Geldanlagen bereits abgewiesen.

Bleiben Sie also wachsam, und werfen Sie auf keinen Fall Mitteilungen Ihrer Finanzdienstleister ungelesen weg.

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