In Deutschland herrschen schwierige Zeiten, denn der Wirtschaft geht es schlecht. Eine Rezension folgt auf die Nächste. Die Ursachen sind vielfältig, aber die Folgen sind überall sichtbar. Es wird nicht mehr in Deutschland investiert, Kündigungen ausgesprochen, Entlassungen angedroht, Werksschließungen, Insolvenzen, … Sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ist das keine schöne Situation. Meistens hat der kleine Arbeitnehmer eher schlechte Karten, wenn man sich nicht auf das Kündigungsschutzrecht und professionelle Hilfe wie einen Rechtsanwalt beruft. Die Anwaltskanzlei Dammeyer & Kollegen aus Hannover unterstützt Sie mit einer umfangreichen Beratung. Schließlich ist nicht jede Kündigung auch rechtens. In jedem Fall sollte man sich umfangreich informieren und nicht einschüchtern oder „billig“ abspeisen lassen.
Verhaltensbedingte, personenbedingte, betriebsbedingte und außerordentliche Kündigung
Natürlich sind Kündigungen völlig normal und erlaubt, allerdings kommt es auf den individuellen Einzelfall an. Handelt es sich beispielsweise um besonders schutzbeduerftige Personen, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, wird unter falschem Grund gekündigt, Mobbing,… Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann überprüfen wir gerne die Faktenlage und bieten eine anwaltliche Vertretung an.
Allgemeiner Kündigungsschutz
Jeder Arbeitnehmer kann sich auf den allgemeinen Kündigungsschutz berufen, egal bei wem man arbeitet oder ob man besonders schutzbedürftig ist. Beispielsweise wenn die Kündigung diskriminierend ist, sittenwidrig, gegen vertragliche Regelungen verstößt, gegen Grundrechte vollzogen wurde, usw.
Besonderer Kündigungsschutz für besonders schutzwürdige Arbeitnehmer
Einen weitergehenden Kündigungsschutz genießen besondere Personengruppen wie Schwerbehinderte, schwangere Frauen, Mütter, Personen in Elternzeit, Betriebsräte und Auszubildende. Neben dem Kündigungsschutzgesetz kommenden noch weitere Unwirksamkeitsgründe zum tragen, sodass ein mehrstufiger Schutz besteht, welcher einer Kündigung entgegensteht.
Öffentlicher Dienst
Hat ein Angestellter das vierzigste Lebensjahr überschritten und kann eine Beschäftigungsdauer von über 15 Jahren nachweisen, dann gilt er als ordentlich unkündbar. Bei verhaltensbedingten Verfehlungen wie Diebstahl, Tätlichkeiten, sexuelle Belästigung, Pflichtverletzungen, usw. könnte eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
Kleinbetriebe und Probezeit
Beschäftigte in Kleinbetrieben haben keinen Kündigungsschutz. Gleiches gilt in der Probezeit. Allerdings kann es dennoch Ausnahmen geben, z.B. bei einer Kündigung ohne soziale Rücksichtnahme („treuwidrig“ und daher laut § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam).
Insgesamt gesehen ist der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer ungemein wichtig, aber aufgrund unzähliger Paragrafen, Ausnahmen und Sonderfälle nur schwer allein gegen den Arbeitgeber durchzusetzen. Mit professioneller Unterstützung in Form eines Rechtsanwalts für Kündigungsschutzrecht kann man sein Recht mit erhöhter Chance durchsetzen lassen. In unserer Anwaltskanzlei Dammeyer & Kollegen am Tiergarten in Hannover steht Ihnen mit Jost Sachweh ein erfahrener Anwalt zur Seite. Direkter Kontakt
Sie benötigen Hilfe beim Kündigungsschutzrecht ? Unser Rechtsanwalt Jost Sachweh aus Hannover unterstützt Sie professionell.
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