Ein Mehrbedarf für minderjährige Kinder über den üblichen Unterhalt hinaus sollte gut begründbar sein. Denn alleine eine Unterhaltspflicht ist noch kein hinreichender Grund gleich die Übernahmen aller möglicher Kosten zu verlangen. Das stellte das Amtsgericht Detmold schon 2015 fest, als ein Sohn von seinem Vater verlangte die Bezahlung einer […]



