Ein Nachlassgericht hatte einen Nachlasspfleger bestellt, der eine Pflegschaft berufsmäßig ausübte. Als Beleg hatte der Nachlasspfleger eine Auflistung seiner Tätigkeiten vorgelegt, die nicht minutengenau war, sondern auf 10-Minuten-Schritte abstellte. Das Amtsgericht, das den Auftrag veranlasst hatte, lehnte seinen Antrag daraufhin ab. Das angerufene Oberlandesgericht Celle gab dem Recht und […]
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