Baumfällkosten zur Gefahrenabwehr sind keine Gartenpflegekosten, entschied das Amtsgericht Köln im Januar 2018 – und damit auch nicht auf die Betriebskosten umlegbar. Denn: Es sind vom Grundsatz her keine Kosten für Gartenpflege. Was war der Anlass? Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015 wies für die Mieterin der betroffenen Wohneinheit einen größeren […]