Bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h hielt der Fahrer den erforderlichen Sicherheitsabstand von 57,5 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Der Abstand betrug nur 15 m und damit weniger als 3/10 des normalen Tachowertes. Er wurde geblitzt und räumte den Sachverhalt auch ein. Die zuständige Richterin beim Amtsgericht München […]
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