Für den Beklagten geht es in diesem Fall um viel Geld. Er ist der Lieferant für einen Handwerker und soll für erhebliche Folgekosten von über 20.000 Euro aufkommen. Die von ihm gelieferten Aluminium-Profile waren für den verbauten Zweck nicht geeignet, speziell eine durch einen zweiten Dienstleister aufgebrachte Lackierung zeigte […]





