Der Fall scheint eigentlich ganz einfach und deutlich zu sein: Ein Mieter prüft seine Betriebskostenabrechnung, entdeckt Fehler zu seinen Gunsten und handelt in seinem Sinne. Er kürzte entsprechend seinem Abrechnungsergebnis seine Vorauszahlungen und rechnete zudem das Guthaben gegenüber der Miete auf. Doch die Vermieterin war nicht bereit, diese Eigenmächtigkeit […]
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