Die immer wieder gern zitierte „höhere Gewalt“ gilt nicht bei herabfallenden Baumteilen, wenn dies absehbar durch eine regelmäßig Prüfung hätte vermieden werden können. Sprich: Kommunen und Bundesländer stehen in der Pflicht und müssen gegebenenfalls auch Schadensersatz leisten, so das Oberlandesgericht Brandenburg, wenn dieser „Amtspflicht“ nicht nachgekommen wird. Auch Jahreszeiten […]
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