Der Eigentümer eines dreigeschossigen Wohnhauses stellte die darin liegenden Wohnungen Asylbewerbern zur Verfügung. Ein Nachbar fühlte sich durch die Unterbringung der Asylbewerber gestört. Seiner Meinung nach sei das Ganze eine Nutzungsänderung, die entsprechend genehmigungspflichtig wäre. Denn anstatt einer Wohnnutzung sei nunmehr eine Heimunterkunft für Flüchtlinge entstanden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof […]
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