Wer kennt das nicht: Die Handwerker waren da und nach Abschluss der Arbeiten stellt man als Auftraggeber fest, dass längst nicht alles korrekt ausgeführt wurde. Doch lediglich die Tatsache, dass der Handwerker noch mal vorbei kommt und nachbessert, ist noch längst keine Anerkennung einer Mängelbeseitigungspflicht. Entscheidend dabei ist jedoch, […]
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