Ein Hamburger Jobcenter verklagte die Vermieter mehrerer Wohnungen auf Rückzahlung überbezahlter Mieten. Diese seien deutlich überhöht gewesen. Das Amtsgericht Hamburg-Altona gab der Klage statt. Die Rückzahlungsansprüche der Mieter seien richtigerweise auf das Jobcenter übergegangen. Gegen diese Entscheidung legten die Vermieter Berufung ein, konnten kein Mietwucher erkennen. Das Landgericht Hamburg […]
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