Die Kläger schlossen 2008 mit dem beklagten Bauträger einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung in Frankfurt am Main zum Preis von rund 326.000 Euro. Die Übergabe der Wohnung, die im Verkaufsprospekt mit „Skyline-Blick“ beworben worden war, fand 2009 statt. Später errichtete besagter Bauträger jenseits eines angrenzenden Parks ein weiteres dreigeschossiges […]
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