Gruppenmitglieder beim populären Social Media-Dienst Facebook wollen keine Personenvereinigung bilden. Daher entsteht auch keine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und niemand kann irgendwelche besonderen Rechte aus einer dort gebildeten Gruppe ableiten. Konsequenz: Die anderen Mitglieder können auch selbst einen Administrator (Admin) einfach ausschließen, wenn dieser nicht so agiert, wie […]
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