Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass eine Luftwärmepumpe, die im Abstand von weniger als drei Metern vom Nachbargrundstück aufgestellt wird, auch unter Berücksichtigung des Baurechts nicht entfernt werden muss. Ganz anders sah das die Vorinstanz (LG Traunstein), die urteilte, dass von einer Luftwärmepumpe wegen der bei ihrem Betrieb erzeugten Geräusche […]




